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BGH kürt Hartplatzhelden
Kurzberichterstattung von Amatuerspielen zulässigDer u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass kurze Filmausschnitte von Amatuerfussballspielen im Internet gezeigt werden dürfen.
Der BGH erklärte das unter "www.hartplatzhelden.de" bereit gehaltene und allein durch Werbeeinnahmen finanzierte Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, für zulässig. Die Filmausschnitte können von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.
Der BGH hat nun ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Nach den Entscheidungsgründen kann sich der Kläger zwar eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Weiter gehen die Rechte des Verbandes jedoch nicht.
Daher ist die Berichterstattung des Portals zulässig.
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Autor: Dr. Tim Becker
Links: Pressemitteilung BGH
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