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Baurecht und Architektenrecht

Wir beraten und betreuen Mandanten in allen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts einschließlich aller „Nebengebiete“.

Sowohl Bauherren/Architekten werden daher von uns bei sämtlichen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfragen eines Vorhabens vertreten als auch Nachbarn, die sich gegen ein solches zur Wehr setzen möchten. Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen des Eigentümes einer baulichen Anlage gegen den eine behördliche Abrissverfügung erging.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört weiterhin die Beratung und Betreuung in Fragen der Bauleitplanung, also etwa in allen Stadien eines Bebauungsplanaufstellungsverfahren.

Zwar bildet das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht trotz immer mehr zunehmender Spezialgesetzgebung das Herzstück des Städtebaurechts, wir vertreten aber selbstverständlich auch den rechtssuchenden Mandanten in allen Fragen des Naturschutzes, des Denkmalschutzes, des Umweltschutzes sowie in Planfeststellungsverfahren.

Unser Anwalt für Bau- und Architektenrecht: Klaus Thies

Rechtsgebiete