Dr. Berthold Rist
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Berthold Rist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mainz. Nach dem Referendariat im Bezirk des OLG Koblenz war er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht tätig. Er promovierte mit einer Arbeit über das Flughafenrecht bei Prof. Dr. Rupp.
Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit 1977. 1982 ist er Partner der Sozietät geworden.
Dr. Berthold Rist wurde 1991 zum Notar bestellt. 2005 hat er die Qualifikation „Fachanwalt für Erbrecht“ erworben.
Spezielle Kenntnisse besitzt er im Erb-, Grundstücks- und Gesellschaftsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt hat er im Medizinrecht gesetzt. Hier vertritt er Geschädigte gegenüber Ärzten und Versicherungen.
Dr. Berthold Rist ist Lehrbeauftragter für Erbrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Der Deutsche Anwaltverein hat ihm für seine langjährige berufspolitische Tätigkeit im Ausbildungswesen das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen.





