English | Deutsch

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Im Individual-Arbeitsrecht gestalten und verhandeln wir Dienst- und Arbeitsverträge für Vorstände / Geschäftsführer, Leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Wir entwickeln und betreuen die Umsetzung von Personalkonzepten bei Rationalisierungsmaßnahmen, Betriebsübernahmen und Umwandlungen. Zu unseren Aufgaben zählt weiter die steuer- und sozialrechtliche Optimierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, um arbeitsgerichtliche und sozialgerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Gegenüber dem Arbeitsamt vertreten wir Arbeitnehmer in Fragen der Gewährung von Arbeitslosengeld / -hilfe sowie bei verhängten Sperr- und Ruhenszeiten.

Vor den Arbeitsgerichten vertreten wir Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Kündigungsschutzsachen, bei Vergütungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten und Schadensersatzklagen wegen Haftung des Arbeitnehmers / Organträgers.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir vorwiegend Arbeitgeber im Verhältnis zum Betriebsrat in allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere bei Anhörungs-, Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernissen des Betriebsrats, bevor Kündigungen, Versetzungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen ausgesprochen werden. Wir beraten beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabsprachen mit dem Betriebsrat. Falls erforderlich, beraten wir Arbeitgeber bei der Durchsetzung von Personalkonzepten gegen den Willen des Betriebsrats als vorläufige, personelle Maßnahme mit gerichtlicher Hilfe.

Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung gegenüber Behörden, etwa bei Massenentlassungsanzeigen beim Arbeitsamt oder in Fragen der Scheinselbständigkeit gegenüber Krankenkassen, der Bundesanstalt für Arbeit oder der Berufsgenossenschaften.

Unser Anwälte für Arbeitsrecht: Hannsjörg Lindemann, Stefanie Lindemann

Rechtsgebiete