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Notare

Es kann verwirrend sein für den Rechtssuchenden, in einem Fall mit seinem Anliegen vor dem Notar zu landen, in einem anderen vor einem Anwalt. Die Verwirrung kann dann komplett sein, wenn sich der Gegenüber als sogenannter Anwaltsnotar bezeichnen darf. Diese Vermischung hängt damit zusammen, dass es Bundesländer gibt, in denen Notare allein und ausschließlich diesen Beruf ausüben, während in anderen Bundesländern Rechtsanwälte gleichzeitig auch Notare sein dürfen.

In jedem Fall übt der Notar ein öffentliches Amt aus. Er ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie dafür, Beglaubigungen vorzunehmen. Ebenfalls gehört es zu seinen Aufgaben, Versammlungsbeschlüsse zu beurkunden, Vermögensverzeichnisse aufzunehmen sowie Auflassungen entgegenzunehmen. Letzteres entspringt dem Grundstücksrecht, neben dem Gesellschaftsrecht eine Domäne aller Notare. Zusammengefasst könnte man formulieren: Der Notar betreibt im Sinne des Rechtssuchenden Vorsorge in der Rechtspflege, er muss Vordenker für das Anliegen seiner Klientel sein. Besonders deutlich wird dies bei der Beratung über den Inhalt eines Testaments: Es ist die Aufgabe des Notars, den Willen des Testierenden zu erforschen, um ihm dann den sinnvollsten Weg bei der Gestaltung des Testaments aufzeigen zu können.

All dies macht der Notar nicht umsonst. Er lässt sich nach gesetzlich streng vorgegebenen Regeln honorieren. Das hat zur Folge, dass das zu entrichtende Honorar bei allen Notaren bei gleicher Aufgabenstellung gleich ist, allerdings nicht die Qualität der erbrachten Gegenleistung. Hier ist es wie überall im Leben: Der Individualität sind keine Grenzen gesetzt.